Wie wir entscheiden, ob ein Zusatzstoff halal ist

Jede Zusatzstoff- und Produktseite dieser Website nennt ein Urteil. Diese Seite erklärt genau, wie dieses Urteil zustande kommt, worauf es beruht und wo seine Grenzen liegen.

Was die vier Einstufungen bedeuten

Halal
Zulässig. Nichts an Zusammensetzung oder Herstellung des Stoffes ist nach den von uns angewandten Halal-Regeln eingeschränkt.
Haram
Nicht zulässig. Der Stoff stammt aus einer Quelle, die die Halal-Regeln verbieten.
Zweifelhaft (mushbooh)
Zweifelhaft. Der Stoff mag zulässig sein, doch etwas — meist sein Ausgangsstoff oder sein Herstellungsverfahren — bleibt ungeklärt. Lässt sich die Herkunft nicht feststellen, ist Zurückhaltung die klassische Position.
Unbekannt
Nicht genügend gesicherte Informationen für eine Einstufung. Wir veröffentlichen das, statt zu raten.

Die Norm, aus der diese Regeln stammen

Die vierstufige Einstufung und die auf Zusatzstoffe angewandten Regeln folgen OIC/SMIIC 1:2019 (Allgemeine Anforderungen an Halal-Lebensmittel) und OIC/SMIIC 24:2020 (Allgemeine Anforderungen an Lebensmittelzusatzstoffe und andere zugesetzte Chemikalien in Halal-Lebensmitteln), herausgegeben vom Standards and Metrology Institute for Islamic Countries, der Normungsorganisation der Organisation für Islamische Zusammenarbeit mit ihren 57 Mitgliedstaaten. OIC/SMIIC 24:2020 ist die eigens für Lebensmittelzusatzstoffe geschriebene Referenz: Sie legt fest, unter welchen Bedingungen ein Zusatzstoff halal, zweifelhaft oder nicht halal ist.

OIC/SMIIC 24:2020

Wir wenden die Einstufungsregeln dieser Normen an. Wir geben ihre Zusatzstofflisten nicht wieder, und Halal & Healthy ist von SMIIC oder einer anderen Zertifizierungsstelle weder zertifiziert noch auditiert, akkreditiert oder anerkannt.

Woher die Belege stammen

Ob ein Stoff tierischen Ursprungs sein kann, ist die Tatsache, die die meisten Urteile entscheidet. Dieses Signal stammt — ebenso wie die technologische Funktion jedes Zusatzstoffs und seine übersetzten Namen — aus der Zusatzstofftaxonomie von Open Food Facts, einem offenen, öffentlich prüfbaren Datensatz. Der Zulassungsstatus wird gegen die Zusatzstoffregister der EU und des Vereinigten Königreichs geprüft: Die Verordnung (EU) Nr. 231/2012 legt die Spezifikationen fest, einschließlich der Ausgangsstoffe, aus denen ein Zusatzstoff rechtlich hergestellt werden darf — genau dort ist die pflanzlich-oder-tierisch-Mehrdeutigkeit eines Stoffes wie E471 dokumentiert. Wo die offene Taxonomie falsch oder für Halal-Leser zu grob ist, korrigieren wir sie von Hand und halten den Grund fest: E441 ist dort als vegan gelistet, ist aber Gelatine, und E626 gilt dort als grundsätzlich nicht vegetarisch, obwohl er entweder aus Hefe oder aus Fisch gewonnen wird.

Wie ein Urteil entschieden wird

Jedes Urteil auf dieser Website entsteht durch eine der folgenden Regeln, angewandt auf die oben genannten Belege. Welche Regel ein bestimmtes Urteil erzeugt hat, steht auf der Seite des jeweiligen Zusatzstoffs.

  • E441 Gelatine — Haram. Aus einer tierischen Quelle gewonnen, die die Regeln nicht zulassen.
  • E471 Mono- und Diglyceride von Speisefettsäuren — Zweifelhaft. Hergestellt aus Speiseölen und -fetten, die pflanzlich oder tierisch sein können, ohne dass das Etikett es angibt.
  • E270 Milchsäure — Zweifelhaft. Nicht tierischen Ursprungs, doch das Fermentationssubstrat ist nicht deklariert. E252 Kaliumnitrat ist aus einem anderen Grund zweifelhaft: seiner Rolle beim Pökeln von Fleisch.
  • E100 Curcumin — Halal. Aus der Kurkumawurzel gewonnen, ohne tierische Bestandteile.
  • E901 Bienenwachs — Halal. Ein tierisches Erzeugnis, aber aus einer von den Regeln erlaubten Quelle. Wenn Sie alle tierischen Zutaten meiden, ist dieser Unterschied für Sie relevant — deshalb nennt ihn die Seite.
  • Als zulässig eingestuft, ohne Herkunftssignal in die eine oder andere Richtung — die Seite nennt das Urteil, ohne eine Herkunft zu behaupten, die sie nicht belegen kann.
  • Ein Zusatzstoff, zu dem uns keine gesicherte Einstufung vorliegt — Unbekannt statt einer als Antwort verkleideten Vermutung.

Lebensmittelbehörden sind keine Halal-Autoritäten

Jede Zusatzstoffseite nennt eine Lebensmittelbehörde passend zur Sprache der Seite — die FDA, die DGCCRF, die SFDA und so weiter. Diese Stellen urteilen darüber, ob ein Stoff sicher zu essen und verkehrsfähig ist. Keine von ihnen urteilt darüber, ob er halal ist. Ein Zusatzstoff kann von jeder Lebensmittelbehörde der Welt zugelassen und dennoch haram sein — und umgekehrt. Nichts in den Sicherheitszeilen unserer Seiten ist als religiöses Urteil zu lesen.

Was das nicht ist

Dies ist eine automatisierte Einstufung, keine Fatwa. Kein Gelehrter, Mufti, Fiqh-Rat und keine Zertifizierungsstelle hat diesen Datensatz geprüft, und Halal & Healthy erteilt keine religiösen Urteile. Es ist auch kein Halal-Zertifikat: Eine Zertifizierung gilt für ein bestimmtes Produkt aus einem bestimmten Werk auf einer bestimmten Linie — eine Aussage, die keine Stoffdatenbank treffen kann. Die Bezugsquellen unterscheiden sich tatsächlich zwischen Herstellern und selbst zwischen Produktionschargen derselben Marke. Wo Sie Gewissheit brauchen, ist das Zertifizierungszeichen des Produkts und die dahinterstehende Stelle die Autorität — nicht diese Website.

Prüfung und Korrekturen

Jeder Zusatzstoffeintrag trägt das Datum seiner letzten Einstufungsprüfung, sichtbar auf der Seite des Zusatzstoffs. Einträge werden erneut geprüft, wenn sich die zugrunde liegenden offenen Daten ändern und wenn Leser ein Problem melden. Wenn Sie ein Urteil hier für falsch halten, sagen Sie es uns — eine Aussage über Lebensmittel auf einer Halal-Website, für die wir nicht einstehen können, sollte nicht online bleiben.

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